Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
I. Geltung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
I/1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser dem Käufer (Besteller) bekannt gegebenen AGB und der VOB, sofern diese unseren Bedingungen nicht widerspricht. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Käufers (Bestellers). Der Käufer (Besteller) stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Käufers (Bestellers) unwidersprochen bleiben.
I/2 Änderungen des Vertrages und der nachstehenden Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften Vollmacht hat.
I/3 Aus einem Verzicht unsererseits auf die Beachtung der nachstehenden Bestimmungen in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
II. Angebot
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Leistung, Betriebskosten, technische Eigenschaften und Gewicht, sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Konstruktion, Form und Ausführung behalten wir uns vor. Zeichnungen, Betriebsbeschreibungen und andere Unterlagen, die wir dem Angebot beigefügt haben oder in anderem Zusammenhang überreichen, dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Wir behalten uns Eigentum und Urheberrecht daran vor. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, so sind uns diese Unterlagen zurückzugeben.
III. Preise
III/1 Unsere Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich inklusive Lieferung und Montage, exkl. An-/Abfahrt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden gesondert verrechnet.
III/2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, die Frachten, öffentlichen Abgaben, die Lohn- und Materialkosten oder sonstigen Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Die Erhöhungen gelten vom Käufer (Besteller) von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
III/3 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Käufers (Bestellers) ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
III/4 Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
III/5 Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
III/6 Hinsichtlich der von uns gelieferten Folien gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß. Die Folienbreite beträgt je nach Folientyp max. 1820 mm. Werden die Maximalabmessungen der Folie überschritten, ist eine Stoßnaht erforderlich. Der qm-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das genannte Leistungsvolumen (mengenauftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der qm-Preis gemäß gültiger Preisliste. Bei Kantenlängen unter 50 cm wird ein Mindermaßzuschlag (MmZs) von 30% für diese Fläche berechnet. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck zzgl. 10 % Erschwerniszuschlag für diese Fläche. Bei Bestellungen unter 3 qm erfolgt ein Mindermengenzuschlag von € 60,– exkl. Mehrwertsteuer.
III/7 Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen gesondert zu verrechnen und fällig zu stellen.
IV. Zahlungsbedingungen / Zahlungskonditionen
IV/1 Die von Adler glastech GmbH gelegten Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
IV/2 Ist die Zahlung des Käufers (Bestellers) nicht 14 Tage seit dem Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Käufer (Besteller) ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.
IV/3 Der Käufer (Besteller) ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurück zu behalten. Es gilt ein Aufrechnungsverbot.
IV/4 Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
IV/5 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer (Besteller) jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers (Bestellers). Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Käufer (Besteller) erst nach vollständiger Zahlung des gesamten Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
IV/6 Zur Sicherung der aus abgeschlossenen oder laufenden Verträgen sich für den Käufer (Besteller) ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, vom Käufer (Besteller) eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen von uns begründet werden muss. Leistet der Käufer (Besteller) die verlangte Sicherheit nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist, können wir die Ausführung des Auftrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne in Verzug zu geraten oder schadenersatzpflichtig zu werden.
IV/7 Bei Online-Bestellung gilt generell Vorkassa für Erstkunden. Der Zahlungseingang muss innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum auf unserem Konto eingegangen sein. Danach erfolgt die Auslieferung der Ware. Bei Nichteinhaltung dieser Konditionen gilt die Online-Bestellung als storniert. In diesem Fall sind 40 % des Auftragswertes als Stornogebühr fällig.
IV/8 Auftragsstornierung: Bei der teilweisen oder gänzlichen Stornierung eines Auftrages sind wir berechtigt, 40% der stornierten Auftragssumme als Stornogebühr zu verrechnen. Zusätzlich werden bei einem Auftrag, der eine individuelle Fertigung bedingt, die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsstornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
IV/9 Bei Online-Bestellungen auf Lieferschein behalten wir uns das Recht vor, bei Käufern (Bestellern) mit Zahlungsverzug auf Vorkassa zu bestehen. Lieferungen auf Lieferschein gewähren wir Kunden, welche mindestens fünf Bestellungen bereits durchgeführt und einen Warennettowert von mindestens EURO 1.000,00 erreicht haben.
IV/10 Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ist die UID-Nummer des Käufers (Bestellers) verpflichtend bei der Bestellung anzugeben. Änderungen bzw. die Nachreichung der UID-Nummer, werden nach Rechnungslegung nicht mehr berücksichtigt.
V. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Zinsen und Kosten und allfälliger Kosten der Forderungsbetreibung, Eigentum der Adler glastech GmbH.
VI. Lieferzeiten
VI/1 Unsere Lieferzeitangaben sind nicht verbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit/frist als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin einer bestellten Ware um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Käufer (Besteller) berechtigt, uns eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Käufer (Besteller) das Recht, unter einer weiteren Nachfristsetzung von zwei Wochen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachfristen ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung stehen dem Käufer (Besteller) nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zu, anderenfalls sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
VI/2 Ereignis höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstiger Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Zur Teillieferung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
VI/3 Eine Rücknahme von Waren, die im Rahmen einer Sonderanfertigung erzeugt wurden, ist unmöglich.
VII. Versand und Gefahrenübergang
VII/1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers (Bestellers). Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Käufer (Besteller) über, und zwar auch dann, wenn wir über die Lieferung hinaus Montageleistungen zu erbringen haben. Die Lieferung erfolgt ab Lager, einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Spesen.
VII/2 Transportart und Transportunternehmen werden von uns bestimmt, sofern mit dem Käufer (Besteller) nichts anderes vereinbart wurde. Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
VIII. Montage und Abnahme bei z.B. Folien, Jalousien, Rollos u. dgl.
VIII/1 Für die Montage erforderliche Gerüste oder Arbeitsgeräte (ab einer Arbeitshöhe von 3 m), Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Käufer (Besteller) kostenlos und termingerecht zur Verfügung zu stellen. Eventuell notwendige elektrische Anschlüsse, Installationen von Steuerungen sowie Verkabelungen sind vom Käufer (Besteller) bereit zu stellen. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Käufer (Besteller) zu vertreten hat, werden wir von der Verpflichtung der Einhaltung von ausnahmsweise fest vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Käufer (Besteller) auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadenersatz verlangen bzw. dem Käufer (Besteller) eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns der Anspruch gemäß § 1168 ABGB zu.
VIII/2 Regen, Außentemperatur unter 15°C, starker Wind, extreme Hitze können ein Verlegen der Folie unmöglich machen. Montagetermine können sich daher verschieben.
VIII/3 Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden. Auf unsere schriftliche Fertigstellungsmitteilung ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, durch schriftliche Anzeige an uns, die Leistung abzunehmen. Mangels schriftlicher Anzeige des Käufers (Bestellers), gilt die Leistung als abgenommen mit dem Ablauf von sechs Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung.
VIII/4 In jedem Fall kann eine Abnahme auch schlüssig erfolgen, insbesondere durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
IX. Gewährleistung und Schadenersatz
IX/1 Adler glastech GmbH leistet für ausgelieferte Waren Gewähr in der Dauer von drei Monaten ab Lieferung. Der Käufer (Besteller) ist zu sofortiger Prüfung und zur sofortigen Rüge allfälliger Mängel verpflichtet. Bei nicht gesetzeskonform erstatteter Mängelrüge kommt dem Käufer (Besteller) kein Gewährleistungsanspruch zu. Abweichungen in der farblichen Gestaltung des Produktes, sowie sonstige Abweichungen stellen keine Mängel dar, solange die Funktionsfähigkeit des Produktes nicht beeinträchtigt wird.
IX/2 Eine Haftung von Adler glastech GmbH für Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder Fehlern des Produktes ergeben können, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Adler glastech GmbH erzeugt die Produkte nicht selbst und wird bei Auftreten von Fehlern den Namen des Produzenten nennen. Deshalb wird auch vereinbart, dass Adler glastech GmbH nicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom Käufer (Besteller) in Anspruch genommen werden kann.
IX/3 Abgesehen von Personenschäden haftet Adler glastech GmbH nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Laesio enormis ist nicht möglich.
X. Daten des Kunden und Adressänderung
Im Falle der Änderung seiner Anschrift sichert der Käufer (Besteller) Adler glastech GmbH zu, seine neue Anschrift unverzüglich bekanntzugeben. Der Käufer (Besteller) erklärt sich damit einverstanden, dass Adler glastech GmbH die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet.
XI. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien
Österreichisches Recht ist anzuwenden, die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Zur Entscheidung aller Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
XII. Allgemeines
XII/1 Alle den vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Zusagen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Abmachungen und Absprachen mit den Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
XII/2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.1.2019.